Gerne bieten wir Ihnen maximalen Komfort und Flexibilität: Messtechnische Kontrollen nach §14 MPBetreibV führen wir für Audiometer der Marken Zeisberg, Happersberger otopront sowie Atmos durch. Die Kontrolle erfolgt entweder bei Ihnen vor Ort oder Sie senden uns Ihre Geräte einfach zu - wir kümmern uns schnell und zuverlässig um den Rest.
Nutzen Sie unseren bequemen Versandservice: Senden Sie uns Ihre Audiometer der Marken Zeisberg, Happersberger otopront und Atmos zur Überprüfung und erhalten Sie in dieser Zeit von uns ein Leihgerät. So minimieren Sie Ausfallzeiten und sorgen dafür, dass Ihre Praxis jederzeit reibungslos läuft.
Schnell und transparent: Nur drei Schritte und ein Festpreis für maximale Planbarkeit und Zuverlässigkeit.
Zum vereinbarten Zeitpunkt senden wir Ihnen ein Leihgerät zu.
Sie können das zu überprüfende Gerät einfach in der Verpackung des Leihgeräts an uns senden.
Wir führen die messtechnische Kontrolle Ihres Gerätes durch. Gerne können wir nach Absprache auch weitere Wartungen oder Reparaturen durchführen, um sicherzustellen, dass Ihr Gerät jederzeit zuverlässig und präzise arbeitet.
Nach Abschluss der Kontrollen senden wir das geprüfte Gerät umgehend an Ihre Praxis zurück. Das Leihgerät schicken Sie einfach in der Verpackung an uns zurück. So sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und minimieren Ausfallzeiten in Ihrer Praxis.
Selbstverständlich bieten wir auch bei Ihnen vor Ort messtechnische und sicherheitstechnische Kontrollen an. Wir optimieren dabei unsere Aussendiensttouren, um die anfallenden Reisekosten für Sie zu minimieren. So erhalten Sie einen effizienten und kosteneffektiven Service direkt bei Ihnen vor Ort.
Die Fristen bzgl. der messtechnischen Kontrolle unterscheiden sich bei den beiden relevanten Vorgaben (§14 MPBetreibV und der Leitfaden der PTB) etwas.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, den Prüfaufkleber dahingehend zu überprüfen ob eine Angabe zum Ablaufmonat darauf angegeben ist. In diesem Fall ist (entsprechend dem Leitfaden der PTB) die nächste Kontrolle spätestens in dem angegebenen Monat fällig.
Ist nur das Jahr auf dem Prüfaufkleber angegeben gilt das Ende des angegebenen Jahres als Ablaufdatum für die MTK (entsprechend §14 MPBetreibV). Das bedeutet für Sie: Sie können das ganze Jahr für die messtechnische Kontrolle nutzen, ohne dadurch den Gültigkeitszeitraum zu verkürzen.
Wir vermerken auf dem Prüfaufkleber ausschließlich das Jahr um Ihnen maximale Flexibilität zu verschaffen. Nutzen Sie diese Flexibilität z.B. um uns während einer Praxis-Schliessung Ihre Geräte zur Kontrolle zuzusenden.